Als Phytotherapie wird die Anwendung von Pflanzen, Teilen davon oder Zubeteitungen daraus als Heilmittel bezeichnet. Diese Präparate werden Phytotherapeutika genannt. Als „Droge“ werden die getrockneten Pflanzenteile, die in der Regel das Ausgangsmaterial der Phytotherapeutika sind, bezeichnet.
Vor allem bei Behandlungen von nicht akuten Erkrankungen und chronischen Erkrankungen werden gute langanhaltende Erfolge mit Phytotherapeutika erziehlt.
Die Drogen und Extrakte daraus werden nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) als ein Wirkstoff betrachtet. Die Zusammensetzung der Vielstoffkomplexe und somit deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit wird durch die Qualität des Rohmaterials und durch den Herstellungsprozess bestimmt.